AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schneidereibetrieb Tiroler Trachtenwerkstatt
Inhaberin: Sabine Lintner


§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen der Tiroler Trachtenwerkstatt und Kund:innen über Maßanfertigungen, Änderungen, Reparaturen und sonstige Textildienstleistungen. Für Verbraucher:innen gelten ergänzend die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung der Kundin/des Kunden und Annahme durch den Betrieb zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden (§ 5 KSchG).

Wird ein Termin zum Maßnehmen bereits durchgeführt und kommt es in weiterer Folge zu keinem Auftrag, ist der Betrieb berechtigt, eine angemessene Stornogebühr in Rechnung zu stellen.

Diese dient der Abgeltung des entstandenen zeitlichen Aufwands sowie der bereits erbrachten Vorleistungen. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und wird im Einzelfall angemessen festgelegt.

§ 3 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung ist bei Abholung der Ware ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 4 Maßanfertigungen und Anzahlung

Bei Maßanfertigungen oder individuell angefertigten Stücken ist der Betrieb berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des vereinbarten Gesamtpreises bei Auftragserteilung zu verlangen.

Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Im Falle einer Stornierung durch die Kundin/den Kunden nach Beginn der Anfertigung ist der Betrieb berechtigt, die Anzahlung zur Deckung des bereits entstandenen Aufwands einzubehalten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 5 Leistungsumfang

Änderungen und Maßanfertigungen erfolgen auf Basis der mit der Kundin/dem Kunden abgestimmten Maße und Wünsche. Branchenübliche oder technisch nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

§ 6 Liefer- und Fertigstellungszeit

Die vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungszeit wird individuell bei Auftragserteilung festgelegt. Angegebene Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.

Die Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss sowie – sofern vereinbart – nach Leistung einer Anzahlung und vollständiger Klärung aller technischen und gestalterischen Details.

Verzögerungen aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Betriebs liegen (insbesondere Lieferverzögerungen von Materialien, höhere Gewalt, unvorhersehbare betriebliche Ausfälle), verlängern die Fertigstellungsfrist angemessen.

In Zeiten erhöhter Nachfrage (Frühjahr, Feiertage) kann es zu verlängerten Bearbeitungs- bzw. Lieferzeiten kommen.

§ 7 Abholung und Lagerung

Fertiggestellte Arbeiten sind innerhalb von 14 Tagen nach Verständigung über die Fertigstellung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine angemessene Lagergebühr verrechnet werden.

§ 8 Haftung

Der Betrieb haftet für Schäden an überlassenen Textilien nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung wird übernommen für Schäden, die auf Materialbeschaffenheit, Alter, Vorschäden oder verdeckte Mängel zurückzuführen sind. Die Haftung ist – außer bei Personenschäden – mit dem Zeitwert der überlassenen Ware begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Tiroler Trachtenwerkstatt.

§ 10 Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthaltsortes entzogen wird.

§ 11 Anfahrtskosten

Für die An- und Abfahrt zum Leistungsort werden Anfahrtskosten erhoben. Diese werden abhängig von der Entfernung zwischen Betriebssitz und Einsatzort pauschal berechnet:

Zone 1: 0 – 10 km = keine Berechnung
Zone 2: 11 – 20 km einfache Wegstrecke + Arbeitszeit ca. 20 Minuten = € 18,-
Zone 3: 21 – 35 km einfache Wegstrecke + Arbeitszeit ca. 30 Minuten = € 30,-
Zone 4: 36 – 50 km einfache Wegstrecke + Arbeitszeit ca. 45 Minuten = € 45,-
Zone 5: 51 – 75 km einfache Wegstrecke + Arbeitszeit ca. 60 Minuten = € 60,-
Zone 6: ab 76 km einfache Wegstrecke + Arbeitszeit ab 61 Minuten = € 75,-

Maßgeblich ist die einfache Entfernung gemäß üblicher Routenplanung. Erforderliche zusätzliche Anfahrten, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden gesondert berechnet. Abweichende Regelungen bleiben individuellen Vereinbarungen vorbehalten.